Jeder Patient hat die Möglichkeit, einen Wahlarzt aufzusuchen und bekommt von der Krankenkasse einen Teil rückerstattet.
Viele Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten, die von der jeweiligen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Die Rezepte werden in der Steiermark von allen Apotheken wie Kassenrezepte behandelt und müssen ebenso wie die Überweisungen nicht vom praktischen Arzt »umgeschrieben« werden – wie noch vor einigen Jahren üblich.
Selbstverständlich stelle ich auch Überweisungen, Krankmeldungen, Atteste, Pflegefreistellung usw. aus.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Termin einzuhalten, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen per Telefon oder per E-Mail.
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